Was bedeutet der Bauturbo für Mering?

Mit dem sogenannten „Bauturbo“ hat der Gesetzgeber neue Regelungen geschaffen, um den Wohnungsbau zu beschleunigen. Entscheidend dabei: Die Verantwortung für städtebauliche Entscheidungen liegt künftig stärker bei den Kommunen selbst. Der Marktgemeinderat entscheidet in dieser Woche mit einem Grundsatzbeschluss darüber, wie und in welchem Rahmen diese neuen Möglichkeiten genutzt werden sollen. Im Video erkläre ich, was sich im Genehmigungsverfahren ändert, warum transparente Leitlinien notwendig sind, und weshalb diese Entscheidung nicht nur Verwaltungssache ist. Weiterführende Informationen, offizielle FAQs und Hintergründe habe ich hier verlinkt.

Was ist eigentlich der „Bauturbo“?

Am kommenden Donnerstag, den 29.01.2026, findet im Sitzungssaal der Mehrzweckhalle die Marktgemeinderatssitzung statt.

Unter Tagesordnungspunkt 6 steht dabei ein wichtiger Punkt: der Grundsatzbeschluss zur Anwendung der neuen Regelungen des sogenannten „Bauturbos“, also des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.

Dass dieses Thema nicht ganz trivial ist, zeigt schon ein Blick auf die Unterlagen: Die FAQs des Staatsministeriums umfassen rund 40 Seiten, zusätzlich gibt es eine eigene Informationsseite. Beides habe ich verlinkt, für alle, die sich weiter einlesen möchten.

Schauen wir kurz in die FAQs, gleich zu Punkt 1 beziehungsweise Frage 1. Dort geht es bereits um den Kern:

Ersetzt der Bauturbo alle Prüfungen – geht jetzt alles?

Die Antwort aus den FAQs lautet eindeutig, ich zitiere sinngemäß:

Nein. § 246e BauGB soll als Experimentierklausel die Schaffung von Wohnraum erleichtern und beschleunigen, ohne dabei die kommunale Planungshoheit oder die Rechte der Nachbarn unangemessen zu beeinträchtigen.

Um das besser einordnen zu können, lohnt ein kurzer, stark vereinfachter Blick darauf, wie ein Bauantrag bisher abläuft. In der Regel stellt ein Bauherr einen Bauantrag und reicht ihn bei der Kommune ein. Die Gemeinde entscheidet zunächst, ob das Vorhaben für sie grundsätzlich in Ordnung ist, und leitet es dann an das Landratsamt weiter. Dort wird geprüft, insbesondere im Hinblick auf die Umgebung: Höhe und Volumen der Baukörper, Dachformen und ähnliche Fragen. Das Landratsamt entscheidet anschließend, ob das „Ja“ oder „Nein“ der Gemeinde Bestand hat oder abgeändert wird.

Das hatte bisher auch den Vorteil, dass man vor Ort sagen konnte: Wir sind nicht die Baugenehmigungsbehörde, diese Entscheidung wurde im Landratsamt Aichach-Friedberg getroffen.

Was ist nun die Essenz des Bauturbos? Auch das ist juristisch komplex, lässt sich aber vereinfacht so zusammenfassen: Die Gemeinde erhält mehr Entscheidungsspielraum und mehr Verantwortung.

Wenn ein Vorhaben nach den Bauturbo-Regelungen beurteilt wird und die Kommune zustimmt, dann kann die übergeordnete Behörde diese städtebauliche Entscheidung nicht mehr einfach überstimmen, sofern die Grundzüge der Planung nicht in unvertretbarer Weise verlassen werden. Die Entscheidung der Gemeinde ist dann zu akzeptieren.

Natürlich bleiben viele Dinge davon unberührt, etwa Brandschutz oder andere fachrechtliche Prüfungen. Diese werden durch den Bauturbo nicht außer Kraft gesetzt. Gleichzeitig gibt es klare Voraussetzungen, damit diese neuen Spielräume nicht in Willkür ausarten.

Ein Beispiel macht das deutlich: Wer heute ein Einfamilienhaus oder einen Bungalow baut, verlässt sich darauf, dass nicht direkt daneben ein fünfgeschossiges Gebäude entsteht. Deshalb braucht es ein transparentes, öffentlich nachvollziehbares Rahmenwerk, anhand dessen klar ist, ob und in welchem Umfang neue Wohnraumschaffung in Mering gewollt ist oder nicht.

Ich habe bereits vor einigen Jahren auf krueger-verbindet.de angeregt, dass wir uns grundsätzlich Gedanken darüber machen sollten, wie in Mering gebaut werden darf. Es gibt sehr unterschiedliche Interessen: Die einen möchten ihr bestehendes Wohnumfeld schützen, andere wollen Wohnraum schaffen oder investieren, was mit ein oder zwei Geschossen oft nicht wirtschaftlich möglich ist. Diese unterschiedlichen Interessen unter einen Hut zu bringen, ist eine politische Aufgabe, die lange nicht systematisch angegangen wurde.

Mit dem Bauturbo ist nun der Punkt erreicht, an dem genau diese Grundlagen notwendig werden, wenn man dieses Instrument nutzen möchte.

Ganz konkret wird das in derselben Sitzung unter Tagesordnungspunkt 7: Dort geht es um einen Bauantrag mit Beteiligung der Gemeinde gemäß § 36a BauGB und § 246e BauGB. Das ist faktisch die erste Probe aufs Exempel. Zunächst wird entschieden, wie Mering grundsätzlich mit dem Bauturbo umgehen möchte, und anschließend, ob dieser konkrete Antrag nach den neuen Regelungen genehmigt wird oder nicht.

Ich würde mich freuen, den einen oder die andere bei einer der Sitzungen zu sehen.

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